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Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Albisana Pflegebox.
Allgemeine Fragen zu Pflegehilfsmitteln
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Produkte, die den Pflegealltag erleichtern. Dazu gehören z.B. Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Fingerlinge, Schutzschürzen und Masken zum Schutz des Pflegebedürftigen.
Was hat es mit der wieder verwendbaren Bettenschutzeinlage auf sich?
Die wieder verwendbare Bettschutzeinlage wird separat von der Pflegehilfsmittelpauschale abgerechnet. Sie kann also der Pflegebox hinzugefügt werden, auch wenn diese bereits Produkte im Wert von 40 Euro enthält. Bei der Albisana Pflegebox erhalten Sie die waschbaren Bettschutzeinlagen völlig kostenlos – ohne Zuzahlung!
Ja, Sie können sich Ihre Pflegehilfsmittel komplett individuell für Ihren Bedarf zusammenstellen. Sie können Ihre Produkte außerdem jederzeit abändern.

Gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel
Wieso sind die Pflegehilfsmittel kostenfrei?
Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Pflegestärkungsgesetzt §78 Abs. 2 i.V.m. §40 Abs. 2 SGB XI. Die Kosten für die Pflegehilfsmittel werden vollständig von der Pflegeversicherung übernommen, sofern Bedarf besteht und die beantragten Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung der Beschwerden oder zur selbständigeren Lebensführung beitragen.
Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht nach Pflegestärkungsgesetzt §78 Abs. 2 i.V.m. §40 Abs. 2 SGB XI für alle Personen, die einen nachgewiesenen Pflegegrad zwischen 1 und 5 haben und in häuslicher Umgebung durch Angehörige versorgt werden.
Ab welchem Pflegegrad kann ich Pflegehilfsmittel kostenfrei erhalten?
Die Pflegebox erhalten Sie bereits ab Pflegegrad 1, sofern Bedarf besteht. Sie können alle Produkte auswählen (Einmalhandschuhe, Masken, Bettschutz, Schutzschürzen etc.).
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht für einen unbestimmten Zeitraum, so lange die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgt. Sie beantragen die Pflegehilfsmittel einmalig und können – sofern Bedarf besteht – ab Genehmigung jeden Monat mit Pflegehilfsmitteln versorgt werden.

Antragsstellung und Genehmigungsprozess
Sie können die Pflegehilfsmittel in nur fünf Minuten direkt online beantragen. Alternativ können Sie den Antrag herunterladen und uns per Post oder per E-Mail zusenden.
Der Wechsel der Produkte in Ihrer Albisana Pflegebox ist für Sie jederzeit möglich. Geben Sie uns einfach telefonisch oder per E-Mail Bescheid oder nutzen Sie unsere Option "Produkte ändern".
Wie lange dauert es, bis ich meine erste Albisana Pflegebox erhalte?
Bis wir die Genehmigung der Pflegekasse erhalten, i.d.R. innerhalb von 2-4 Wochen. Danach erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben per Post. Ab jetzt erhalten Sie Ihre Pflegehilfsmittel im gewünschten Intervall.
Ich bin privatversichert. Kann ich die Albisana Pflegebox auch beziehen?
Sie können auch als Privatversicherter problemlos eine Albisana Pflegebox beziehen. Hierfür senden Sie uns einfach den Antrag zu. Sie erhalten im Nachgang Ihre Albisana Pflegebox und wie gewohnt eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Pflegeversicherung einreichen können. Die Kostenerstattung ist bitte zuvor bei Ihrer zuständigen Pflegeversicherung zu erfragen.
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